Versickern statt Versiegeln

Was muss man wissen?

Vor dem Bau – Bemessungstechnische Anforderungen

Was ist zu erheben?

  • Versickerungsfähigkeit des Bodens/ Untergrunds
    (kf-Wert in m/s und cm/d) 

 

  • Grundwasserflurabstand

  • örtliche Regendaten/-reihe (KOSTRA 2010)

 

  • Größe und Art befestigter Flächen und Größe der möglichen Versickerungsfläche

Welche Regelwerke gelten für Planung und Bemessung? 

  • Bemessung nach A-138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser (Hydraulische Funktionssicherheit)
  • Bemessung nach A-102 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“ (ab 2018 noch M-153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“; Nachweis ökologische Funktionssicherheit)

Was sind die Ziele der Bemessungen?

  • maximale Entleerungszeit: 1-3 Tage damit Rückhaltevolumen für nachfolgende Regenereignisse zur Verfügung steht und Aufwuchs der Vegetation sichergestellt ist

 

  • in Wohngebieten max. Wasseranstau in der Mulde: 30 cm zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht

          (Spielende Kinder)

 

Nach dem Bau – Betrieb einer Regenwasser­versickerungs­anlage

Was ist bei der Pflege zu beachten?

  • mind. Einschürige Mahd (bei seltener Mahd Entfernung Mähgut
  • regelmäßige Inspektion Wartung, Pflege von Ableitungs-, Rückhalte- und Versickerungselementen
  • Verhinderung 
  • Gehölzaufwuchs (Verschattung, Verlust geschlossener Vegetationsdecke)

 

  • Kein Befahren der Muldensohle mit Aufsitzmäher bei feuchtem Boden! (Gefahr irreversibler Verdichtung / Verlust Versickerungsleistung)

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